Was ist Natura 2000?
Natura 2000 ist das Kernstück der europäischen Naturschutzpolitik. Erklärtes Ziel der Europäische Union ist es den weltweit festzustellenden Rückgang der Artenvielfalt im eigenen Zuständigkeitsbereich bis 2010 zu stoppen. Um die biologische Vielfalt zu bewahren und das Aussterben zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu verhindern, hat die Europäische Union unter dem Namen „Natura 2000\" ein ausgedehntes Netz von ökologischen Schutzgebieten für besonders wertvolle und bedrohte Lebensräume und Arten geschaffen.
Das Netz wird gebildet aus Gebieten, die die Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesländer, nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. der Vogelschutz-Richtlinie melden. Es umfasst mittlerweile mehr als 20.000 sog. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 4.000 Vogelschutzgebiete (VS-Gebiete) in allen 27 Mitgliedstaaten und kann damit als das größte Naturschutzprojekt weltweit gelten. Mit Natura 2000 erfüllt die Europäische Union auch gemeinschaftliche Verpflichtungen zur Umsetzung des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt\" der UN von 1992.
Natura 2000 ist nicht ein Netz von Gebieten, in denen menschliche Aktivitäten ausgeschlossen werden. Die Gebiete sollen sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht nachhaltig bewirtschaftet werden.
Rechtsgrundlagen für Natura 2000 sind:
Die beiden europäischen Richtlinien wurden durch die entsprechenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - BNatSchG) und des Hamburgischen Naturschutzgesetzes, des niedersächsischen Naturschutzgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt.
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