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Beschlüsse

Die Umsetzung von Natura 2000 kann an der Unterelbe nur durch enge Kooperation von Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erfolgen. Diese Zusammenarbeit wurde in den vergangenen Jahren durch politische Beschlüsse getragen.


23.04.2004 > Rahmen für die Zusammenarbeit
Am 23.04.2004 wurde durch eine Erklärung der Umwelt- und Wirtschaftsminister und -senatoren ein Rahmen für die weitere Zusammenarbeit der norddeutschen Länder gesetzt. In diesem Zusammenhang wurde die FFH-Lenkungsgruppe eingerichtet, die aus Vertretern der Umwelt- und Wirtschaftsministerien der norddeutschen Länder (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen) unter Beteilung der Bundesregierung (Bundeswasserstraßenverwaltung, Bundesumweltministerium) besteht. Als Beispiel für den Umgang mit Ästuaren in Norddeutschland wurde das Elbeästuar ausgewählt.


23.05.2005 > Abgrenzung, Rahmenkonzeption, Sicherung
Am 23.05.2005 wurde die von der FFH-Lenkungsgruppe vorgenommene Abgrenzung des Elbeästuars sowie die erarbeitete naturschutzfachliche Rahmenkonzeption von Umwelt- und Wirtschaftsstaatssekretären und -staatsräten der norddeutschen Länder verabschiedet und die nationale Sicherung der EU-Vogelschutzgebiete im Elbästuar vereinbart.


30.06.2005 > Zustimmung
Die Wirtschafts- und Verkehrsminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer haben am 30.06.2005 dem Beschluss der Umwelt- und Wirtschaftsstaatssekretären und -staatsräten der norddeutschen Länder zugestimmt.

 

September 2007 > Abkommen
Zur Erarbeitung des integrierten Bewirtschaftungsplans haben Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Hamburg Port Authority und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord ein Abkommen geschlossen

Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000
Freie und Hansestadt Hamburg Niedersachsen Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Schleswig-Holstein Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Hamburg Port Authority
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