Neben dem Bewirtschaftungsplan nach der FFH-Richtlinie wird für die Tideelbe derzeit ebenfalls der Bewirtschaftungsplan nach der Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Hierbei steht der nachhaltige und flächendeckende Schutz der Wasserressourcen im Vordergrund.
Darüber hinaus wird parallel ein Konzept zur nachhaltigen Entwicklung der Tideelbe aus Sicht des Sedimentmanagements entwickelt. Ziel dieses Konzepts ist die Optimierung der hydromorphologischen Situation im tidebeeinflussten Bereich der Elbe.
Die Arbeiten für den integrierten Bewirtschaftungsplan nach der FFH-Richtlinie haben in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 begonnen. Alle Pläne - die Bewirtschaftungspläne nach FFH- und Wasserrahmenrichtlinie und das Konzept zur nachhaltigen Entwicklung der Tideelbe - beziehen sich auf das gleiche Gebiet, haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Herkunft jedoch teilweise unterschiedliche Zielsetzungen und Zeitplanungen. Sie werden daher getrennt nach den jeweiligen Vorgaben und Notwendigkeiten fertig gestellt. Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Erarbeitung jedoch in enger Abstimmung. Alle Pläne sollen miteinander harmonisiert werden und sich aufeinander beziehen können.
Links:
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hamburg
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein